Erhöhter Energieverbrauch:
An allen Wärmebrücken ist ein verstärkter Wärmeabfluss festzustellen, der zu höherem Heizenergieverbrauch führt. Bei energetisch hochwertig sanierten Gebäuden können diese bis zu 30% des Transmissionswärmeverlustes ausmachen
Beeinträchtigung der thermischen Behaglichkeit:
Durch Wärmebrücken entstehen im Winter aufgrund des erhöhten Wärmeabflusses auf der Innenseite der Bauteile sehr niedrige Oberflächentemperaturen.
Mangelhafte Wohnhygiene:
Im Bereich einer Wärmebrücke kann es auf Grund von niedrigen Innenoberflächentemperaturen zu Tauwasserausfall kommen. An feuchten Bauteilflächen sammelt sich zudem Staub. In Verbindung mit Tapetenkleister oder Wandfarbe bietet dieser einen idealen Nährboden für zum Teil gesundheitliche Schimmelpilze.
Im ersten Fall liegen meist über die Wärmebrücken keinerlei Kenntnisse vor bzw. es soll kein detaillierter Nachweis geführt werden. In diesem Fall schreibt der Gesetzgeber einen Pauschalbetrag in Höhe von 0,1 W/(m²K) vor. Was bedeutet, dass rein rechnerisch eine Wand mit einem U-Wert von 0,24 W/(m²K) mit einem U-Wert von 0,34 W/(m²K) angesetzt werden muss. Diese Vorgehensweise gilt für alle Bauteile gleichermaßen, also für Fenster, Decken, Türen und alle anderen Bauelemente.
Im zweiten Fall schreibt der Gesetzgeber vor, dass die tatsächlichen Wärmebrücken-Konstruktionen mit vordefinierten Musterkonstruktionen verglichen werden sollen. Der Nachweis erfolgt somit über einen Gleichwertigkeitsnachweis. Gelingt es, die Gleichwertigkeitsnachweise lückenlos zu erstellen, beträgt der Pauschalbetrag mit dem die Berechnungen beaufschlagt werden noch 0,05 W/(m²K).
Im dritten und letzten Fall werden die Wärmebrücken detailliert berechnet und mit dem realen Beiwert berücksichtigt, der in der Regel deutlich niedriger ausfällt als es der Gesetzgeber über die ersten beiden Regelungen vorgibt. Die Berechnung der Wärmebrücken erfolgt über spezielle Software-Programme, mit denen die Detailkonstruktionen abgebildet und berechnet werden.
Im Ergebnis kann bei genauer Kenntnis der Wärmebrücken mit geringeren Zuschlägen gerechnet und das Gebäude damit günstiger bilanziert werden. Zudem können eventuell günstigere bzw. bessere Förderprogramme in Anspruch genommen werden.
Viele Auftraggeber fragen sich, weshalb sie mehrere hundert oder tausend Euro in diese Berechnungen investieren sollen, wenn es doch viel einfacher und kostengünstiger ist, die pauschalen Zuschläge anzusetzen. Die Antwort ist einfach: Werden die Wärmebrücken pauschal berücksichtigt, fällt die Bewertung der Gebäudehülle generell schlechter aus als sie es tatsächlich ist.
Je besser der energetische Standard eines Gebäudes ist, umso nachteiliger wirken sich pauschal berechnete Wärmebrücken auf die Energiebilanz aus. Daher ist es nicht zu empfehlen, Wärmebrücken für ein wirtschaftliches KfW-Effizienzhaus mit pauschalen Zuschlägen zu berücksichtigen. Sogar ein Gebäudestandard nach GEG erzielt mit einer detaillierten Wärmebrückenberechnung viel bessere energetische Ergebnisse.
Im Rahmen unserer ganzheitlichen Energieberatung unterstützen wir Sie gerne bei allen Fragen rund um die energetische Sanierung Ihrer Immobilie.
Zudem erhalten Sie bei uns kompetente Beratung zum Thema staatliche Fördergelder.
Oliver Winklmeier
info@winklmeier-energieberatung.de
Dipl. Wirtschaftsingenieur (FH)
BAFA zertifizierter Energieberater
Effizienzhausplaner mit KfW-Zulassung
Energieeffizienz-Experte nach DENA