+49 202 76910059

Der Energieausweis liefert relevante Daten zum energetischen Zustand eines Wohngebäudes

Durch die Erstellung eines Energieausweises erhalten Hauseigentümer einen detaillierten Überblick über den Energieverbrauch und die Effizienz Ihres Gebäudes. Ein Energieausweis wird in der Regel nach erfolgter Sanierung erstellt, um so den aktuellen energetischen Zustand des Gebäudes darzustellen. 

Verbrauchsausweis oder Bedarfsausweis?

Es gibt zwei unterschiedliche Varianten von Energieausweisen für Wohngebäude: den verbrauchsorientierten und den bedarfsorientierten Energieausweis. Welche Variante der geeignete ist, hängt vor davon ab, zu welchem Zweck der Ausweis benötigt wird.

Verfügt Ihr Altbau beispielsweise über weniger als fünf Wohnungen und hält die Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) ein, so ist der günstigere Verbrauchsausweis rechtlich zulässig. Werden die GEG-Vorgaben nicht erfüllt, so muss ein detaillierter Bedarfsausweis erstellt werden.

Für Neubauten hingegen fordert der Gesetzgeber zwingend einen bedarfsorientierten Energieausweis – unabhängig davon, wie viele Wohneinheiten vorhanden sind.

Der Verbrauchsausweis

Grundlage für den verbrauchsorientierten Energieausweis sind die tatsächlich entstandenen Verbräuche der Heizungsanlage für Raumwärme und Warmwasser – betrachtet werden dazu die vergangenen drei Jahre. Weil die Berechnungen einfach durchzuführen sind, ist der Verbrauchsausweis die kostengünstigere Variante eines Energieausweises.

Da die Beurteilung jedoch nur anhand von Abrechnungen geschieht und keine individuelle Analyse von Gebäudehülle und Anlagentechnik stattfindet, ist die Berechnung des künftigen Energiebedarfs vergleichsweise wenig aussagekräftig. Auch können auf Basis eines Verbrauchsausweises keine stichhaltigen Empfehlungen getroffen werden, um die Verbräuche zu senken oder die Gebäudeeffizienz durch Sanierungsmaßnahmen zu erhöhen. 

Der Bedarfsausweis

Der bedarfsorientierte Energieausweis wird auf Basis von Daten errechnet, die vom Hauseigentümer zur Verfügung gestellt werden. Diese Daten reichen in den meisten Fällen für die Erstellung eines Bedarfsausweises aus. Nur bei einer unzureichenden Datenlage kommen wir zu Ihnen und müssen bei einer Ortsbegehung die Daten für die Erstellung des Ausweises ermitteln und zusammenstellen.

Weil beim Bedarfsausweis individuelle Gebäude-Parameter berücksichtigt werden, gibt er detailliert Auskunft über den aktuellen energetischen Status quo und ist so hilfreich für den Immobilienverkauf oder auch für Mietinteressenten.

Kosten für die Ausweise

Der Preis für einen Energieausweis ist vor allem abhängig von der Art (verbrauchsorientiert oder bedarfsorientiert). Grundsätzlich beginnt die günstigste Variante eines Energieausweises, nämlich der Verbrauchsausweis, bei rund 150 Euro. Der Bedarfsausweis liegt je nach Aufwand zwischen 600 € und 1100 €.

WICHTIG

Ein aussagekräftiger Energieausweis, aus dem sich auch begründete Modernisierungsempfehlungen ableiten lassen, setzt immer die Bestandsaufnahme am Objekt voraus. In vielen Fällen wird er „Nebenprodukt“ einer Energieberatung sein, deren eigentliches Ziel die Reduzierung von Energiekosten ist und nicht die bloße Erfüllung einer gesetzlichen Pflicht. Energieausweisausteller müssen bei der DENA gelistet sein. Spezielle Programme sind hier vorgeschrieben, auch erhält jeder Energieausweis eine kostenpflichtige Registriernummer, die auf dem Ausweis aufgedruckt ist. Energieausweise gelten jeweils für die Dauer von 10 Jahren.

Für folgende Gebäude müssen Energieausweise auf der Grundlage des Energiebedarfs ausgestellt werden:

  • Neue Gebäude
  • Geänderte Gebäude, bei denen Berechnungen nach § 50 GEG durchgeführt werden
  • Wohngebäude mit weniger als 5 Wohnungen, deren Bauantrag vor dem 1.11.1977 gestellt wurde

Im Rahmen unserer ganzheitlichen Energieberatung unterstützen wir Sie gerne bei allen Fragen rund um die energetische Sanierung Ihrer Immobilie.
Zudem erhalten Sie bei uns kompetente Beratung zum Thema staatliche Fördergelder.